Beitragsordnung

  1. Krankenhäuser bzw. andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Nutzer des ClinicCentre der Mesalvo GmbH sind:
Bis zu 10.000 stationäre Fälle (DRG + PEPP) 500 EUR
Von 10.001 stationären Fällen bis zu 35.000 Fällen 1.000 EUR
Ab 35.001 stationären Fällen 1.500 EUR
  1. Krankenhäuser bzw. andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Nutzer des RadCentre der Mesalvo GmbH sind:
Vertrag über eine bis zu fünf Arbeitsplatzlizenzen 400 EUR
Vertrag über sechs bis zu zehn Arbeitsplatzlizenzen 500 EUR
Vertrag über elf bis zu fünfzehn Arbeitsplatzlizenzen 600 EUR
Vertrag über mehr als fünfzehn Arbeitsplatzlizenzen 800 EUR
  1. Krankenhäuser bzw. andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Nutzer des LabCentre der Mesalvo GmbH sind:
Vertrag über eine bis zu fünf Arbeitsplatzlizenzen 400 EUR
Vertrag über sechs bis zu zehn Arbeitsplatzlizenzen 500 EUR
Vertrag über elf bis zu fünfzehn Arbeitsplatzlizenzen 600 EUR
Vertrag über mehr als fünfzehn Arbeitsplatzlizenzen 800 EUR

Mitglieder, die mehrere Komponenten der Mesalvo GmbH im Einsatz haben, zahlen den Beitrag nach der teuersten Einzelkomponente.

  1. Mesalvo GmbH
  1.500 EUR
  1. Vertriebspartner der Mesalvo GmbH
(gem. §4 Abs. 1 lfd. Nr. d der Satzung) Mindestbeitrag 1.000 EUR
  1. Sonstige Anbieter von Softwareprodukten
(gem. §4 Abs. 1 lfd. Nr. e der Satzung) Mindestbeitrag 1.000 EUR

Alle Beiträge verstehen sich als Jahresbeiträge und werden im Aufnahmejahr für die Quartale erhoben, in dem die Firma Mitglied im Verein ist (Datum des Aufnahmeantrags). Die Beiträge verstehen sich, soweit notwendig, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.